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12.02.21

Die Corona-Verordnung ab 13. Februar 2021 ist online



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Auch der Sportbetrieb muss in diesen schwierigen Zeiten wieder heruntergefahren werden, um Begegnungen und Kontakte zu reduzieren.

Die Corona-Verordnung vom 12. Februar 2021, die vom 13. Februar bis 07. März gültig ist, steht hier zum Download bereit.

Die Corona-Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 enthält an verschiedenen Stellen Regelungen mit Bezug zur Sportausübung.

Hier die wichtigsten Fundstellen:
§ 2 Abs. 3 Nr. 10 (Ausnahme von Abstandsgebot),
§ 3 Abs. 4 Nr. 7 (Ausnahme von Mund-Nasen-Bedeckung),
§ 7 (Veranstaltungen sitzend), § 8 (Veranstaltungen stehend),
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 (Individualsport im Freizeit- und Amateursportbetrieb),
§ 16 (Spitzen- und Profisport).

 

Die Corona-Verordnung tritt (bis auf die Regelung zu den Friseuren) am 13.2.2021 in Kraft, sie gilt aber zunächst nur bis zum 7. März 2021. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass nach dem nächsten Treffen von Bund und Ländern am 3. März 2021 eine weitere Verordnungsänderung auf den Weg gebracht wird. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine Perspektive und abhängig vom Infektionsgeschehen ein Stück Planungssicherheit zu eröffnen, hatte das Land Niedersachsen einen Stufenplan erarbeitet, der derzeit breit diskutiert und weiterentwickelt wird. Diese Vorstellungen gehen ein in einen Arbeitsprozess zusammen mit den anderen Ländern und der Bundesregierung zur Entwicklung weiterer Schritte einer sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe. Die Öffnungsstrategie wird von einer Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet. Das Leben soll – soweit infektiologisch vertretbar – schrittweise wieder mehr an Normalität gewinnen. Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich haben höchste Priorität. Dieser Bereich soll daher möglichst schon im März weiter geöffnet werden.


Auf der Homepage des Landes Niedersachsen findet sich zudem ein FAQ-Bereich, in dem die wichtigsten Fragen zur Niedersächsischen Verordnung in Bezug auf die sportliche Betätigung behandelt werden.